
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Trudis Zwergenland
1. Warenannahme
Sie können Ihre Ware während der Öffnungszeiten in Trudis Zwergenland vorbeibringen. Mit Ausfüllen und Unterschreiben des Kontaktformulars werden die Datenschutzerklärung und die AGB´s von Trudis Zwergenland akzeptiert. In den folgenden Tagen wird die Ware von Trudis Zwergenland vollständig erfasst bzw. ausgezeichnet. Eine Übersicht über verkaufte/nicht verkaufte Ware erhält der Kommittent bei der Warenrückgabe/Abrechnung. Sommerware wird im Laufe des Winters/Frühlings angenommen und Winterware im Laufe des Sommers/Herbstes. Saisonunabhängige Ware wird jederzeit angenommen.
Saisonwechsel ist immer 28. Februar und 31. Juli.
Schneeanzüge werden ab 01.11. angenommen
Die Menge der Kleidung bitte begrenzen auf einen großen Wäschekorb/Karton, im Zweifel vorher kurz anfragen.
2. Ware, die nicht angenommen wird
- Discountware (z. Bsp. Aldi, Lidl, Kik, Takko etc.) mit Ausnahme von Matschhosen und Schneehosen
- Strümpfe/Strumpfhosen sofern getragen (Neuware wird angenommen)
- Unterwäsche (Neuware wird angenommen)
- Handtücher
- Umstandsmode
- Kuscheltiere (neuwertige werden angenommen)
- Kinderfahrzeuge & größere Babyausstattung bitte auf Anfrage!
- Pixibücher
- Bücher & Spielzeug aus dem Happy Meal
- keine Werbegeschenke
- DVD's & CD's
Wenn der Laden zu voll ist, behalte ich mir das Recht vor, keine Waren mehr anzunehmen.
Die angelieferte Ware muss sich im Eigentum des Kommittenten befinden und frei von Rechten Dritter sein. Trudis Zwergenland entscheidet über die Auswahl der angelieferten Ware und ist nicht verpflichtet diese vollständig anzunehmen.
3. Beschaffenheit der Ware
Bekleidung bis Größe 158 und Schuhe bis Größe 36 werden nur angenommen, wenn sie in einem guten Zustand sind, d.h. gewaschen (falls nötig, auch gebügelt) sind, keine Löcher, Risse oder Defekte haben. WICHTIG: Alle Taschen an Hosen, Jacken etc. müssen entleert sein. Klettverschlüsse müssen sauber sein und frei von Fusseln und Haaren. Schuhe müssen geputzt sein und dürfen keine Sandreste, Steine o.ä. im Schuhinneren aufweisen.
Spielsachen und Bücher müssen vollständig und funktionsfähig sein. Die Verpackung sollte möglichst nicht beschädigt sein.
Bekannte Mängel müssen bei der Aufnahme der Ware angezeigt werden.
4. Verkaufszeitraum
In der Regel verbleibt Ihre Ware drei bis sechs Monate bei mir (spätestens bis zum Saisonwechsel). In diesem Zeitraum wird Ihre Ware zum Verkauf angeboten.
5. Warenrückgabe/Abrechnung
Nach Erfassung und Auszeichnung der Ware bekommt der Kommittent per E-Mail eine Übersicht der angenommenen Waren, in der ein Zeitraum genannt ist, in der der Kommittent seinen Umsatz bzw. seine Ware ohne festen Termin zu den Öffnungszeiten abholen kann.
Wird ein vereinbarter Abholtermin/eine Abholfrist ohne Benachrichtigung von Seiten des Kommittenten nicht eingehalten, erlischt nach Ablauf des Termins/der Abholfrist jeglicher Anspruch. Die Ware geht somit in das Eigentum von Trudis Zwergenland über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft oder gespendet.
Nach 6 Monaten geht der Auszahlungsbetrag, der nicht abgeholt wurde, in den Besitz von Trudis Zwergenland über.
6. Haftung
Trudis Zwergenland übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Elementarschäden oder durch höhere Gewalt. Ebenso wird eine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Trudis Zwergenland geht bei Warenannahme davon aus, dass Spiele, Spielzeug und Puzzle unbeschädigt, vollständig und funktionsfähig sind. Reklamationen, Umtausch und Rücknahme sind somit ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Eine Gewährleistung oder Garantie der verkauften Ware wird durch Trudis Zwergenland ausgeschlossen, da es sich um Ware handelt, welche von privat an privat verkauft wird. Mit dem Kauf der Ware akzeptiert der Käufer die Beschaffenheit der Ware wie gesehen und beschrieben. Ein Umtausch der Ware ist ausgeschlossen.
8. Vergütung/Preisgestaltung
Die Preise werden von mir festgelegt, gerne können Sie mir jedoch ihre Preisvorstellung nennen.
Ich verkaufe Ihre Ware auf Kommissionsbasis (50% für Sie, 50% für mich, bei Waren ab 100 Euro Verkaufspreis erhalten Sie 75% und ich 25%)
Ich behalte mir vor, Artikel zum Saisonwechsel um bis zu 50% zu reduzieren.
9. Auszahlung
Eine Auszahlung ist nur nach Ablauf des Verkaufszeitraums möglich.
Mit der Abgabe der Kommissionsware bzw. dem Kauf von Waren gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
Stand 01/2024